
Vertragspartner von Vermittlungsverträgen sind der zu vermittelnde Praktikant und Live&Learn,
Einzelunternehmen Stephanie Fenske (im folgenden Live&Learn) mit Sitz in Rüsselsheim.
Der Bewerber gibt mit seiner Anmeldung gegenüber Live&Learn ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Praktikums-Vermittlungsvertrages ab. Dazu ist das Anmeldeformular mit den erforderlichen Angaben unterschrieben an Live&Learn zu übersenden. Nimmt Live&Learn dieses Angebot an, erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung (auch per Email) des Vertragsabschlusses.
Vertragsgegenstand sind die auf der Website von Live&Learn beschriebenen Serviceleistungen. Dem Bewerber wird zudem mit den Bewerbungsunterlagen eine schriftliche Kopie dieser Serviceleistungen zugesandt. Live&Learn behält sich das Recht vor, Teile des Servicepakets kurzfristig zu modifizieren. Werden Hauptleistungen geändert, bedarf dies einer Zustimmung des Praktikanten.
Live&Learn tritt nicht als Reiseveranstalter auf. Die Buchung der An- und Abreise ist vom Teilnehmer selbst vorzunehmen. Dadurch entstehende Rechte und Pflichten gegenüber Dritten (z.B. dem Reiseveranstalter oder -büro) sowie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung, Versicherungen, Impfschutz, Visumsgebühren und tägliche Transportkosten zum Praktikumsplatz sind in den Leistungen nicht enthalten. Die Anmeldung gewährleistet keinen Anspruch auf einen Praktikumsplatz oder einen Ausweichplatz
Das Verhältnis zwischen dem Bewerber und dem Anbieter des vermittelten Praktikumsplatzes wird durch einen separaten Praktikumsvertrag (Internship Agreement) geregelt.
Mit der Anmeldung wird eine Anmeldegebühr in Höhe von 90 Euro fällig, die innerhalb einer Woche auf folgendes Konto zu überweisen ist:
KONTO
Diese Anzahlung wird im Falle der Vermittlung auf den Gesamtpreis angerechnet. Der Vermittlungsvertrag wird unabhängig vom gewünschten Zeitpunkt des Praktikumsantritts für einen Vermittlungszeitraum von 12 Wochen ab Annahme der Bewerbung durch Live&Learn abgeschlossen sein.
Live&Learn schlägt dem Bewerber nach eingehender Vorprüfung einen Praktikumsplatz vor. Bestätigt der Bewerber das unterbreitete Angebot nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Zustellung an die auf dem Anmeldeformular angegebene Email Adresse oder Postanschrift, kann für den angegebenen Zeitraum der Praktikumsplatz nicht garantiert werden. Wird das erste Angebot vom Bewerber abgelehnt, so kann nach Rücksprache ein weiterer Vermittlungsversuch unternommen werden. Wenn innerhalb der oben genannten 12 Wochen-Frist mindestens 1 Praktikumsvorschlag im angegebenen Fachbereich durch Live&Learn geleistet wurde, kann die Anzahlung unabhängig von der Annahme des Vorschlags durch den Bewerber einbehalten werden. Der Bewerber hat das Recht von der verbindlichen Anmeldung zurückzutreten, wenn innerhalb von 12 Wochen nach Eingang der Anmeldung kein geeigneter Praktikumsplatz vermittelt werden konnte. Als Eingang der Anmeldung gilt das Eingangsdatum der Anzahlung, nicht der Zugang der Anmeldung. Die 12-Wochenfrist gilt auch dann, wenn der gewünschte Praktikumsbeginn innerhalb der 12-Wochenfrist liegt. Kurzfristige Bewerberbungen unterliegen damit dem Risiko, dass die Anzahlung auch im Falle der Nichtvermittlung gewünschter Praktikumsplätze einbehalten wird. Tritt der Bewerber nach erfolgreicher Vermittlung (Zustellungsdatum des Praktikumsvertrages) zurück, werden 100% der Gesamtgebühr eingefordert.
Der Restbetrag der Vermittlungsgebühr wird fällig, wenn die Vermittlungsvereinbarung durch Live&Learn erfüllt wurde. Erst nach Zahlungseingang hat der Teilnehmer einen Anspruch auf weitere Leistungen des Servicepaketes von Live&Learn und den vermittelten Praktikumsplatz.
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visums-, Devisen- und Zollbestimmungen sowie für die Beschaffung eines Einreisevisums selbst verantwortlich. Verbindliche Auskünfte über die Einreisebedingungen erteilen die zuständigen Behörden (Konsulate). Der Bewerber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Erteilung der entsprechenden Einreisegenehmigung nicht durch Live&Learn garantiert werden kann, insbesondere dann nicht, wenn es sich um eine kurzfristige Anmeldung handelt. Wird dem Teilnehmer das Visum verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt, trägt der Teilnehmer die entstehenden Kosten (z.B. die Vermittlungsgebühr, Stornierung des Fluges).
Ein Haftungsverhältnis zwischen Live&Learn und dem Praktikanten bezüglich der Leistungen des vermittelten Unternehmens besteht nicht. Live&Learn schließt jede Haftung für Ereignisse aus, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich zählen. Der Teilnehmer reist auf eigenes Risiko. Deshalb muss der Teilnehmer für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland und in Bezug auf seine Praktikantentätigkeit und Freizeit zumindest hinreichend kranken- und haftpflichtversichert sein. Live&Learn und sein Partnerbüro sind von jeglicher Haftung diesbezüglich freigestellt. Darüber hinaus schließt Live&Learn jede Haftung für Schäden aus, die von Dritten verursacht werden, insbesondere allgemeine Verkehrs- und Lebensrisiken.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Rüsselsheim.
Die Unwirksamkeit, Lückenhaftigkeit oder Unanwendbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten Bestimmung am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
AGB von Live&LEarn als PDF