AGB

Teilnahmebedingungen (AGB) von live&learn

 

§ 1 Vertragspartner
Vertragspartner von Vermittlungsverträgen sind der zu vermittelnde Teilnehmer und Live and Learn (Pty Ltd), (im folgenden „live&learn“) mit Sitz in Kapstadt, Südafrika.

 

§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss
Der Teilnehmer gibt mit seiner Anmeldung gegenüber live&learn ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab. Dazu ist das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular  samt aller angeforderten Unterlagen an live&learn zu übersenden. Nimmt live&learn dieses Angebot an, erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung des Vertragsabschlusses per Email.

 

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungen
Vertragsgegenstand sind die auf der Website von live&learn bzw. in den Projektbeschreibungen aufgelisteten Serviceleistungen. Dem Teilnehmer wird zudem mit den Bewerbungsunterlagen eine schriftliche Kopie dieser Serviceleistungen bzw. Projektbeschreibungen zugesandt. live&learn behält sich das Recht vor, Teile des Servicepakets kurzfristig zu modifizieren. Der Teilnehmer wird hierüber schriftlich informiert. Werden Hauptleistungen geändert, bedarf dies einer Zustimmung des Teilnehmers.
live&learn tritt nicht als Reiseveranstalter auf. Die Buchung von An- und Abreise, Versicherungen, und Unterkunft ist vom Teilnehmer selbst vorzunehmen. Dadurch entstehende Rechte und Pflichten gegenüber Dritten (z.B. dem Reiseveranstalter oder -büro) sowie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung, Versicherungen, Impfschutz, Visumsgebühren und tägliche Transportkosten zum Einsatzort sind nicht in den Leistungen von live&learn enthalten, sondern werden von live&learn Partnern oder Dritten wahrgenommen.

Die Anmeldung gewährleistet keinen Anspruch auf einen Platz oder einen Ausweichplatz. Die endgültige Entscheidung hinsichtlich des Angebots einer Mitarbeit als Freiwillige/r oder Praktikant/in liegt immer beim Projekt.

 

§ 4 Vertrag
Das Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem südafrikanischen Stellenanbieter wird durch einen separaten Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Stellenanbieter (Internship oder Volunteer Agreement) oder durch separate für das Projekt geltende Terms and Conditions geregelt. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, das Internship oder Volunteer Agreement, oder die für das Projekt geltenden Terms&Conditions sorgfältig zu prüfen.

 

§ 5 Fälligkeit, Zahlung und Rücktritt
Mit der Anmeldung wird eine Anmeldegebühr in Höhe von 125,- Euro fällig, die innerhalb einer Woche auf folgendes Konto zu überweisen ist:

Kontoinhaber: Antje Nahnsen
Bank: Comdirect
IBAN DE75 2004 1111 0230 9847 00
BIC/SWIFT-Code: COBADEHD044

Der Vermittlungsvertrag wird unabhängig vom gewünschten Zeitpunkt des Projektbeginns für einen Vermittlungszeitraum von 12 Wochen ab Annahme der Bewerbung durch live&learn abgeschlossen.

live&learn schlägt dem Bewerber nach eingehender Vorprüfung einen Praktikumsplatz/ ein Freiwilligenprojekt vor. Bestätigt der Bewerber das unterbreitete Angebot nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Zustellung an die auf dem Anmeldeformular angegebene Email Adresse oder Postanschrift, kann für den angegebenen Zeitraum der Platz nicht garantiert werden. Wird das erste Angebot vom Bewerber abgelehnt, so kann nach Rücksprache ein weiterer Vermittlungsversuch unternommen werden. Wenn innerhalb der oben genannten 12 Wochen-Frist mindestens 1 Vorschlag im angegebenen Fachbereich durch live&learn geleistet wurde, kann die Anmeldegebühr unabhängig von der Annahme des Vorschlags durch den Bewerber einbehalten werden. Der Bewerber hat das Recht von der verbindlichen Anmeldung zurückzutreten, wenn innerhalb von 12 Wochen nach Eingang der Anmeldung kein geeigneter Platz vermittelt werden konnte. Die Anmeldegebühr wird dem Bewerber in diesem Fall rückerstattet. Als Eingang der Anmeldung gilt das Eingangsdatum der Anzahlung, nicht der Zugang der Anmeldung. Tritt der Bewerber nach erfolgreicher Vermittlung (Zustellungsdatum der schriftlichen Bestätigung der Platzierung im Wunschprojekt) zurück, werden 100% der Gesamtgebühr eingefordert. Die Servicegebühr wird fällig, wenn die Vermittlungsvereinbarung durch live&learn erfüllt wurde. Erst nach Zahlungseingang hat der Teilnehmer einen Anspruch auf weitere Leistungen des Servicepaketes von live&learn und den vermittelten Platz.

 

§ 6 Gesetzliche Einreisebestimmungen
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visums-, Devisen- und Zollbestimmungen sowie für die Beschaffung eines Einreisevisums selbst verantwortlich. Verbindliche Auskünfte über die Einreisebedingungen erteilen die zuständigen Behörden (Konsulate). Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Erteilung der entsprechenden Einreisegenehmigung nicht durch live&learn garantiert werden kann, insbesondere dann nicht, wenn es sich um eine kurzfristige Anmeldung handelt. Wird dem Teilnehmer das Visum verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt, trägt der Teilnehmer die entstehenden Kosten (z.B. die Vermittlungsgebühr, Stornierung des Fluges).

 

§ 7 Haftungsbeschränkungen
Ein Haftungsverhältnis zwischen live&learn und dem Teilnehmer bezüglich der Leistungen des vermittelten Projektes besteht nicht. live&learn schließt jede Haftung für Ereignisse aus, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Der Teilnehmer reist auf eigenes Risiko. Deshalb muss der Teilnehmer für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland und in Bezug auf seine Tätigkeit und Freizeit zumindest hinreichend kranken- und haftpflichtversichert sein.
live&learn ist von jeglicher Haftung diesbezüglich freigestellt. Darüber hinaus schließt live&learn jede Haftung für Schäden aus, die von Dritten verursacht werden, insbesondere allgemeine Verkehrs- und Lebensrisiken.
Treten Schäden beim Teilnehmer auf und diese sind nachweislich darauf zurückzuführen, dass live&learn die in den Projektbeschreibungen zugesicherten Leistungen nicht erfüllt hat, wird der maximale Betrag für die Kompensierung von solchen Schäden auf die Höhe der live&learn Programmgebühr festgelegt.

 

§ 8 Geltendes Recht / Gerichtsstand
Es gilt südafrikanisches Recht. Gerichtsstand ist Kapstadt, Südafrika.

 

§ 9 Benachrichtigungs- und Erfüllungsort
Für Benachrichtigungen und andere Formen der Kommunikation, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergeben, verwenden die Vertragspartner Email oder Postversand sowie die folgende Adressen:

live&learn:     (z.Hd. Dr Antje Nahnsen),
Adresse: 22 Axminster Road, Muizenberg, 7945, Kapstadt, Südafrika
Email: info@liveandlearn.de
Teilnehmer:   Wie im Anmeldeformular angegeben.

Die Vertragspartner verpflichten sich, sich Adressänderungen innerhalb von 7 Tagen schriftlich per Email oder Post mitzuteilen.

 

§10 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit, Lückenhaftigkeit oder Unanwendbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten Bestimmung am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

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